STEUERN & RECHT | News Urteile kurz & knapp zusammengefasst E Kfz-Versicherter muss günstigeres Miet - wagenangebot vom Versicherer annehmen Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund seiner Schadenminderungspflicht gehalten sein, ein günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen, das ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermittelt wird. Dies gilt auch dann, wenn diesem günstigeren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der dem Versicherungsnehmer ohne die Mithilfe des Versicherers und außerhalb eines Unfallersatzgeschäftes gar nicht zur Verfügung stünde. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2019, Az.: VI ZR 141/18 E Dienstwagen für Ehefrau im Mini-Job ist steuerlich nicht anzuerkennen Die Überlassung eines Firmenwagens zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem „Minijob“-Beschäftigungsverhältnis unter Eheleuten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Bei einer nur geringfügig entlohnten Arbeit steigt das Risiko des Arbeitgebers, dass sich der Firmenwagen wegen einer nicht abschätzbaren Intensivnutzung durch den Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.10.2018, Az.: X R 44/17 und X R 45/17 E Arbeitgeber muss Arbeitnehmer auf nicht genommenen Urlaub hinweisen Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt nur dann am Ende des Kalenderjahres oder eines Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen informiert und der Arbeitnehmer den Urlaub trotzdem nicht in Anspruch nimmt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019, Az.: 9 AZR 541/15 E Kfz-Versicherung zahlt für Unfall durch allein losfahrendes Automatik-Auto Die Kfz-Vollkaskoversicherung muss auch dann für Schäden an einem Fahrzeug zahlen, wenn der Sachverhalt im Detail nicht aufgeklärt werden kann. So zum Beispiel auch, wenn ein Automatik- Auto von selbst losfährt und dabei zu Schaden kommt. Maßgeblich für die Deckung ist dabei allein, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen können. Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019, Az.: 11 U 74/17 E Kein PKV-Schutz für von einer Leihmutter ausgetragenes Kind homosexueller Eltern Für ein Kind, das durch Samenspende gezeugt und von einer Leihmutter in den USA ausgetragen wird, besteht kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung des nicht biologischen Vaters. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist jedoch vor allem die Tatsache, dass die beiden Väter im vorliegenden Fall weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Das Gericht sah daher eine Stabilität der Beziehung nicht als bewiesen an. Der Versicherungsnehmer ist laut dem Gericht kein Elternteil im versicherungsrechtlichen Sinn. Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.02.2019, Az.: U 178/18 E Kein Schadensersatzanspruch bei Sturz im Fitnessstudio auf einem Kreuzfahrtschiff Wer während einer Kreuzfahrt bei massivem Seegang das Fitnessstudio auf dem Schiff benutzt und auf dem Laufband stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Reiseveranstalter. Dieser hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Bei schwerem Seegang muss jeder Reisende für seine eigene Sicherheit sorgen. Ein Hinweis, dass die Nutzung des Fitnessstudios auf eigene Gefahr erfolge, bezieht sich auf eine Selbstverständlichkeit, auf die nicht hingewiesen werden muss. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23.05.2018, Az.: 5 U 351/18 108 April 2019
AV: Hinterbliebenenrente ist nicht von Ehedauer abhängig (ac) Ein nicht unerheblicher Bestandteil einer betrieblichen Altersversorgung ist die Absicherung für den Todesfall, also die finanzielle Versorgung der Angehörigen. Eine Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer betrieblichen Altersversorgung, nach der keine Hinterbliebenenversorgung gezahlt wird, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre lang bestanden hat, ist unwirksam. Die Regelung würde den Versorgungsberechtigten unangemessen benachteiligen. Keine Hinterbliebenenrente nach vier Jahren Ehe? Im konkreten Fall war die Klägerin Witwe ihres im Jahr 2015 verstorbenen Ehemanns. Ihm war zu Lebzeiten von seinem ehemaligen Arbeitgeber als Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden. Nach der Versorgungszusage entfällt diese aber, wenn die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat. Im hier vorliegenden Fall war die Ehe im Juli 2011 geschlossen worden, die Ehe bestand also erst seit vier Jahren. Die Witwe versuchte, die Rentenzahlung vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen. Erst vor dem Bundesarbeitsgericht hatte sie schließlich Erfolg. Hinterbliebenenrente darf nicht willkürlich durch den Arbeitgeber eingeschränkt werden Laut dem Gericht sei eine Hinterbliebenenversorgung des Arbeitgebers auch gesetzlich so angelegt, dass die Ehepartner abgesichert sind. Schränkt der Arbeitgeber den Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in der Versorgungszusage weiter ein, müsse nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB kontrolliert werden, ob diese Einschränkung angemessen ist. Es weiche von der die Hinterbliebenenversorgung kennzeichnenden „Vertragstypik“ ab, wenn die Zusage auf Ehepartner beschränkt ist, mit denen der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Todes mindestens zehn Jahre verheiratet war. Die Zeitspanne sei hier willkürlich gewählt. Das Gericht konnte zudem weder einen inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis noch mit dem Zweck der Hinterbliebenenversorgung erkennen. Daher werde der Versorgungsberechtigte durch eine solche Klausel unangemessen benachteiligt. Auch sei der Zweck einer Hinterbliebenenversorgung durch eine solche zehnjährige Mindestehedauer gefährdet. Unternehmen müssen daher auch bei kürzerer Ehedauer eine Witwen-/Witwerrente zahlen. BAG, Urteil vom 19.02.2019, Az.: 3 AZR 150/18 Anzeige
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