STEUERN & RECHT @photoschmidt – Fotolia.com Versicherungsrechtswissen für Makler wird immer komplexer Kaum ein anderes Rechtsgebiet hat in den letzten Jahren derart an Komplexität gewonnen wie das Versicherungsrecht. Immer neue Produkte, die Regulierung und die zunehmende Digitalisierung führen zu neuen Fragestellungen und erschweren die Beratung. Hier kann der Kontakt mit einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei sinnvoll sein. Es ist beim besten Willen keine Dienstleistung mehr, für einen einfachen oder vordefinierten Versicherungsumfang den besten Preis am Markt zu ermitteln. Diverse Vergleichsportale im Internet ermöglichen auch dem versicherungstechnischen Laien ohne jegliche Vorkenntnisse problemlos entsprechende Marktvergleiche. Und die Digitalisierung geht weiter. Jährlich investieren Unternehmen weltweit fast 1 Mrd US-Dollar in sogenannte InsurTech-Startups – auch mit dem Ziel, die Beschaffung von adäquatem Versicherungsschutz immer mehr zum Personalkosten vermeidenden Selbstbedienungsladen im Internet auszugestalten. Wer sich als Versicherungsvermittler diesem gesichtslosen Preisdumping entziehen möchte, kann das im Prinzip nur durch eine individuelle und qualitativ sehr hochwertige Beratung, die über das Basiswissen, das sich auch der unbedarfte Laie in diversen ungeprüften Versicherungsforen aneignen kann, deutlich hinausgeht. Die Versicherungswirtschaft hat schon vor Jahren erkannt: Gut beraten kann nur, wer auch gut beraten ist. Mehr Policen heißt komplexere Beratung Das hat der Gesetzgeber dann umgesetzt: Während noch vor gut zehn Jahren der Markt der Versicherungsvermittlung kaum qualitätskontrolliert war, muss mittlerweile jeder Versicherungsvermittler, der mehr als eine Brillenbruchversicherung verkaufen möchte, einen Sachkundenachweis der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorlegen. Das ist auch grundsätzlich richtig so. Denn seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahre 1994, also seitdem es keine einheitlichen, vom GDV vorformulierten und von der Aufsichtsbehörde im Vorfeld genehmigten Musterbedingungstexte mehr gibt, sondern jede Versicherung ihre eigenen Bedingungen erstellen darf, wird von diesem Recht von den Versicherungsgesellschaften immer mehr Gebrauch gemacht. Das führt dazu, dass sich der Versicherungsumfang der einzelnen Policen immer stärker von den Produkten der Mitbewerber unterscheidet und die Ermittlung des bedarfsgerechten Versicherungsschutzes daher immer diffiziler und komplexer wird. Darüber hinaus wird der Markt der Versicherungsberatung aus ähnlichen Gründen spürbar dynamischer. In der Vergangenheit reichte es aus, einmal im Vertriebsleben nachzuweisen, dass man sich mit Versicherungsprodukten auskennt. Ganz aktuell hat der Gesetzgeber die zusätzliche Pflicht eingeführt, dass sich fast jeder Versicherungsvermittler – ähnlich wie ein Facharzt oder Fachanwalt – 154 Oktober 2018
jährlich verpflichtend weiterbilden muss (vgl. § 34d Gewerbeordnung in der seit dem 23.02.2018 geltenden Fassung). Auch diese gesetzlichen Vorgaben haben dazu geführt, dass sich der Qualitätsstandard in der personengebundenen Versicherungsberatung sowohl im internationalen Vergleich als auch in einer historischen Vergleichsbetrachtung auf erfreulich hohem Niveau bewegt. Fernabsatzregelung widerspricht dem Verbraucherschutz Es mutet daher wie ein schwer nachvollziehbarer Anachronismus und gleichzeitig erkennbarer Rückschritt für den Verbraucherschutz an, dass der Versicherungsinteressent, der im persönlichen Verkaufsgespräch einen Anspruch auf eine fundierte, umfassende und einzelfallbezogene Beratung hat, sich im Fernabsatzverkehr, also insbesondere bei einem Internetvertragsabschluss, durch einen einzigen „Klick“ rechtswirksam seiner Verbraucherschutzrechte entledigen kann. Was das bedeuten kann, merkt der Versicherte regelmäßig erst zu spät – im Schadenfall. Eine nicht unerhebliche Zahl engagierter Versicherungsvermittler möchte aber dem unpersönlichen, technisierten Vertragsabschluss im Internet eine umfassende und individuelle Beratung und Betreuung der Mandantschaft als qualifiziertes Dienstleistungsangebot entgegensetzen. Im Idealfall während der gesamten Kundenbetreuung – plastisch ausgedrückt vom Erstgespräch mit dem Versicherungsinteressenten bis zur rechtskräftigen Durchsetzung eines möglicherweise geltend gemachten Leistungsanspruchs. In diesem Zusammenhang kommt jedoch auch ein hervorragend aus- und fortgebildeter Versicherungsvermittler sowohl hinsichtlich des Wissensmanagements als auch in Bezug auf zivilprozessuale Notwendigkeiten irgendwann zwangsläufig an seine Leistungsgrenzen. ausgedehnt. Immer neue Produktgestaltungen des Versicherungsschutzes führen zu neuen Fragestellungen. Ein Beispiel: Während noch vor etlichen Jahren der Versicherer im Schadenfall fast ausschließlich die Zahlung einer Geldsumme versprochen hat, wächst mittlerweile das Angebot an Produkten, in denen der Versicherer eine bestimmte Assistance-Leistung zusagt. Das führt zwangsläufig auch zu neuen Rechts - problemen, die letztlich vor Gericht geklärt werden müssen. Diese aktuelle Rechtsprechung stets zu überblicken, stellt schon für die Juristen eine gewisse Herausforderung dar. Für den Experten in Versicherungsfragen, der auch noch versicherungstechnische und betriebswirtschaftliche Aspekte im Auge behalten muss, ist es nahezu unmöglich, jede Entscheidung des Versicherungsrechts als Präsenzwissen eigenständig vorzuhalten. Die meisten Versicherungsexperten können zwar nachvollziehbar erläutern, wie eine Unterversicherung „funktioniert“ und wie man sie vermeidet. Ist aber zum Beispiel das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft bei der Berechnung der Höhe des Krankentagegeldes zu berücksichtigen oder nicht? Solche Detailfragen lassen sich nicht „zwischen Tür und Angel“ klären. Hier ist es hilfreich, über Partner mit ju - ristischem Fachwissen zu verfügen, um gerade bei komplexen Fragestellungen dem Kunden haftungssichere Lösungen anbieten zu können. Versicherungsrechtliche Unterstützung gefragt Doch auch wenn man einen Kunden stets sorgfältig und umfassend betreut hat – sowohl beim Vertragsabschluss als auch im Schadenfall –, lässt es sich im Zweifelsfall nie ausnahmslos vermeiden, dass über die Berechtigung eines geltend gemachten Leistungsanspruchs zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer keine einheitliche Bewertung herbeizuführen ist. Wenn man also vor die Schranken eines Gerichts treten muss, ist man darauf angewiesen, dass der Fall von einem versierten Anwalt engagiert weiter betreut wird. Denn Versicherungen verfügen über Spezialkanzleien, deren Anwälte tagtäglich mit dem Versicherungsrecht beschäftigt sind. Darüber hinaus bilden sie Netzwerke von Rückversicherern, Gutachtern und Sachverständigen, die ihnen einen erheblichen Wissensvorsprung garantieren. W Assistance-Leistungen statt Zahlung einer Geldsumme Das Versicherungsrecht hat sich in den letzten Jahren – wie kaum ein anderes Rechtsgebiet – explosionsartig Von Dr. Arnd Böhmer, LL.M., Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH Oktober 2018 155
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