KOLUMNE | NACHFOLGEPLANUNG © kieferpix – stock.adobe.com Und schuld bist du! Missverständnisse entstehen dadurch, dass gleiche Begriffe für unterschiedliche Dinge oder Tatbestände verwendet werden und Themen nicht ausreichend analysiert, diskutiert, besprochen und dokumentiert werden. Von Andreas Grimm Andreas Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolge planung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert. www.bestandsmarktplatz.de Am Ende einer Unternehmensnachfolge sollten eigentlich beide Seiten mit dem Ergebnis glücklich sein. Manchmal bleiben jedoch lebenslanger Frust oder ein jahrelanger Rechtsstreit darüber, wer was wann wo wie vereinbart, zugesagt oder geleistet haben soll oder eben nicht – und die Frage nach der Schuld. Hat man einen Schuldigen gefunden, ist das Ergebnis zumindest etwas einfacher zu ertragen. Man kann Schuldige belehren, beschimpfen, verantwortlich machen. Dafür, dass Dinge nicht wie erwartet gelaufen sind. Dafür, dass man keinen Nachfolger gefunden hat und den Bestand verscherbeln musste. Dafür, dass man für manche Risiken doch haftet, obwohl die an den Käufer übergegangen sein sollten. Oder dafür, dass das Finanzamt plötzlich doch Steuern verlangt. Ein Schuldiger wird für den Geschädigten jedoch richtig „sexy“, wenn er ihn in Haftung nehmen kann – oder ihn sogar einsperren lassen kann. Leumund genau prüfen Letzteres ist sicherlich eine Forderung, die eher den Rachegelüsten geprellter Bestandsverkäufer entspringen dürfte, als dass es eine echte Option wäre. Um einen Schuldigen möglichst sicher ins Gefängnis schicken zu können, müsste der sich schon eines Vergehens wie schweren Betrugs schuldig gemacht haben. Das könnte nach § 263 StGB der Fall sein, wenn er den anderen in wirtschaftliche Not bringen sollte. Das ist mit dem Kaufpreis eines Maklerunternehmens zumindest in Einzelfällen möglich. Bis aus einem Betrugsvorwurf allerdings eine eindeutig nachgewiesene Tat mit Schuldspruch wird, ist es ein langer Weg, den man am besten dadurch vermei- det, dass man sich seine Geschäftspartner vorher sehr genau aussucht und den Leumund prüft. So entstehen Missverständnisse In den meisten Fällen, in denen Makler bei Unternehmensnachfolgen allerdings einen Schuldigen suchen, geht es nicht um Betrug, sondern bestenfalls um „Missverständnisse“. Sie entstehen dadurch, dass gleiche Begriffe für unterschiedliche Dinge oder Tatbestände verwendet werden und Themen nicht ausreichend analysiert, diskutiert, besprochen und dokumentiert werden. Ein Beispiel ist der Begriff des „Bestands“, den ein Makler an einen Nachfolger übergeben möchte. Die eine Seite meint damit den Vertragsund Kundenbestand vor der Übergabe, die andere Seite möglicherweise nur die Vergütungsansprüche, die nach Abschluss der Übertragung des Bestands beim Nachfolger ankommen. Der Unterschied ist teilweise gewaltig. Der folgende Streit dann ebenfalls, wenn der Verkäufer plötzlich nur den Bruchteil des ursprünglich erwarteten Kaufpreises erhält. Wer in solchen Fällen den Schuldigen sucht, landet selten bei einem arglistigen Käufer. Das sind Einzelfälle. Manchmal hat der Steuerberater gepennt, manchmal der Anwalt. Fast immer ist es aber der Bestandsinhaber selbst, der sich überschätzt hat, sich nicht ausreichend informiert hat oder blind der „Schwarmintelligenz“ im Kollegenkreis vertraut hat. Das ist dummerweise dann der einzige Schuldige, den man nicht einfach so beschimpfen, belehren oder auf Schadenersatz verklagen kann. P 112 AssCompact | März 2021
estands- und stellenmarkt Nähere Infos zu allen Stellen unter: www.asscompact.de/stellenmarkt ONLINE-ANGEBOTE 06.02.2021 AUSSENDIENSTMITARBEITER AVAL Financial Services GmbH Bad Tölz 04.02.2021 CYBER RISK MANAGER (M/W/D) Sham Niederlassung Deutschland Dortmund 21.01.2021 MAKLERBETREUER (M/W/D) FÜR GEWERBLICH ORGANISIERTE MAKLERHÄUSER SV Sparkassenversicherung Stuttgart QR-Code einscannen und sofort aktuelle Stellen finden! Bestandskauf! Bundesweit tätiger mittelständischer Finanzdienst leister möchte Ihren Kundenbestand erwerben. Eine qualifizierte Kundenbetreuung im Rahmen der Vermögens- und Finanzberatung durch engagierte Kundenbetreuer im Innendienst und kompetente angestellte Finanzberater im Außendienst und damit die Überführung Ihrer Kunden in „gute Hände“ sind gewährleistet. Für Ihren Bestand zahlen wir bei Übergang das 3-fache Ihrer laufenden nachhaltigen Jahrescourtage. Diskretion und Professionalität im Umgang mit Ihren Angaben sind uns selbstverständlich. MW Finance Group Adenauerallee 98b 53113 Bonn Tel.: +49 (0)228 - 28 92 17-0 Fax: +49 (0)228 - 28 92 17-10 info@mw-financegroup.de www.mw-financegroup.de Vertrauen | Kompetenz | Sicherheit ASS 03 A 021 - 21 - U3 Anzeige Resultate_pfad.indd 1 09.02.21 10:38 bdf-sozialwerk.de WIR SUCHEN SIE! GESCHÄFTSFÜHRER/IN (M/W/D) HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an meier@bdfsozialwerk.de Am Weingarten 18 · 90518 Altdorf · Telefon 09187 4067 · info@bdfsozialwerk.de
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