2 September 2018
EDITORIAL Von der Vogelperspektive zur Nahaufnahme Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir schreiben täglich über Themen der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Wir berichten aus einer Art Vogelperspektive und versuchen bei Einzelfällen die Gesamtbetrachtung nicht aus den Augen zu verlieren. Manchmal werden aber die Familie, Freunde oder man selbst zu so einem Einzelfall. Und plötzlich wird aus der Vogelperspektive eine Nahaufnahme. Da ist zum Beispiel die fondsbasierte Vermögensverwaltung bei einer Versicherung, bei dem plötzlich steuerliche Nachforderungen vom Finanzamt kommen, obwohl die Steuerbescheinigung keine Kapitalertragsteuer ausweist. Dank Steuerberater und aufwendigen Nachrechnungen der Vorgänge in dem Produkt minimiert sich die Nachzahlung auf eine Art Bearbeitungsgebühr. Die Kommunikation mit dem Produktgeber war durchaus kooperativ, eine gewisse Zurückhaltung war dennoch spürbar. Oder die Erfahrung nach der Beschädigung eines Fernsehers im Hotelzimmer. Die digitale Schadeneinreichung beim Haftpflichtversicherer über die Webseite funktionierte nicht, weil das Formular einen Parameter nicht akzeptiert hat. Dann eben doch die Kontaktaufnahme mit dem Vermittler. Der regelt den Schaden in gefühlter Sekundenschnelle. Und dann ein besonders heikles Thema: die Wohngebäudeversicherung. Zu beobachten war eine gelungene Schadenregulierung bei einem großen Leitungswasserschaden. Die Versicherten erhielten schnell und unkompliziert ihre Leistung und wurden auch bei den Reparaturen begleitet. Dann aber auch ein Fall, bei dem der Versicherer eine Wohngebäudeversicherung sanieren will, weil ein Haus zu Renovierungsarbeiten vorübergehend unbewohnt ist. Es gab ein paar Tage Einspruchsfrist, sonst werde der Vertrag gekündigt. Der Versicherte – im Ausland auf Geschäftsreise – verpasste den Termin. Es ist nichts verkehrt am Vorgehen des Versicherers, aber im Zuge des neuen Kundendenkens „Wir orientieren uns am Kunden“ wäre ein Telefonat oder sonstige Kontaktaufnahme vorneweg durchaus hilfreich gewesen – zumal der Versicherte dort mehrere für den Versicherer ertragreiche Verträge und für das Gebäude noch Bauversicherungen abgeschlossen hat. Der Vertrag wurde dann dank Eingreifens des Vermittlers allerdings doch nicht gekündigt. Zum Schluss noch zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, ein sehr emotionales Sujet. Jeder sollte selbstbestimmt für den Notfall vorsorgen und es ist richtig, dass der Berater in Finanzangelegenheiten das Thema anspricht. Die rechtlichen Fallstricke werden ja oft auch bei uns debattiert. An dieser Stelle aber nur eine Anmerkung zu einem Notfall im eigenen Umkreis: In den Krankenhäusern, Amtsgerichten und Betreuungsstellen der Landratsämter sitzen keine Monster, die zuallererst gegen den Willen der Betroffenen handeln wollen. Und was heißt das also? Manchmal ist eben die Vogelperspektive und manchmal eben die Nahaufnahme die freundlichere. Ihre Brigitte Horn Chefredakteurin horn@asscompact.de September 2018 3
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